Herzlich Willkommen und vielen Dank für Ihr Interesse ...

Das Notariat, am südöstlichen Stadtrand Hamburgs - in Oststeinbek - gelegen, steht in der Tradition der alt eingesessenen Notariate. Wir sind seit inzwischen 30 Jahren am Ort ansässig. Dank unserer großen Erfahrung, einer sehr modernen Ausstattung sowie der dynamischen Ausrichtung unserer Dienstleistungen können wir sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen unsere notarielle Betreuung anbieten.

Zum Selbstverständnis unseres Notariates gehört es, umfassend aber doch individuell zu beraten. Wir bieten fachkundige Dienstleistung auf allen notariellen Tätigkeitsgebieten.

 

Was Sie erwarten dürfen :

  • Persönliche Betreuung
  • Hohe Rechtssicherheit
  • Absolute Kostentransparenz
  • Zügige Bearbeitung im Haus
  • Individuelle Lösungen, soweit möglich und sinnvoll
  • Höchste Vertraulichkeit
  • Umfassende Aufklärung
  • ... und vieles mehr

Bitte Termine vereinbaren!  

Immobilienrecht
Gesellschafts- und Vereinsrecht
Vorsorgevollmachten
Erbrecht
Eheverträge
Scheidungsfolgevereinbarungen

Welcher Notar ist zuständig für mich?

Jeder kann den Notar frei wählen, der für ihn tätig werden soll. Allerdings darf der Notar Amtshandlungen nur in seinem Amtsbezirk vornehmen. Er darf also nicht zur Beurkundung ein einen anderen Bezirk reisen. Unmaßgeblich ist dagegen, wo die Rechtswirkungen eintreten. Ihr Notar darf also durchaus einen Kaufvertrag über eine auswärtig gelegene Immobilie beurkunden.

Die Notargebühren sind bundesweit einheitlich in der Kostenordnung festgelegt. Ihre Höhe richtet sich ausschließlich nach dem Wert des Geschäftes. Der Geschäftswert berechnet sich in der Regel nach dem Verkehrswert (wirtschaftlicher Wert), nicht nach der ggf. niedrigeren steuerlichen Bemessungsgrundlage. Wird z.B. ein Grundstück zu einem Kaufpreis von 200.000,- Euro verkauft, so ist der Kaufpreis der Geschäftswert. Es ist dem Notar gesetzlich verboten, höhere oder niedrigere Gebühren als in der Kostenordnung vorgesehen zu berechnen.

Bei Vertragsabschluß müssen sich die Beteiligten darüber einigen, wer die Gebühren zu tragen hat. Sollte diese Vertragspartei nicht zahlen, muß der Notar die ausstehenden Gebühren von den anderen Beteiligten erheben.

Zu den genannten Gebühren treten noch Auslagen des Notars, z.B. für Abschriften, Telefon und Porto sowie die gesetzliche Mehrwertsteuer.

Im Gegensatz zum Rechtsanwalt finden Sie und Ihr Vertragspartner im Notar einen unparteiischen Berater für komplizierte und folgenreiche Rechtsangelegenheiten. Als neutraler Mittler der Interessen der Vertragsparteien hilft er bei der Gestaltung der Rechtsbeziehung und sorgt mit klaren Formulierungen schon im Vorfeld dafür, spätere Auseinandersetzungen zu vermeiden.

Mit dem Ziel, eine rechtliche Ausgewogenheit zwischen den Parteien zu erreichen, belehrt der Notar über mögliche Risiken und stellt sicher, dass unerfahrene Beteiligte nicht benachteiligt werden.

Neben diesem Beitrag zu einem wirksamen Verbraucherschutz weist der Gesetzgeber dem Notar auch eine Warnfunktion zu. Bei besonders bedeutsamen Entscheidungen, wie z. B. einem Hauskauf oder dem Abschluss eines Ehe- oder Erbvertrages soll der Bürger durch das notarielle Formerfordernis vor den Folgen übereilten Handelns geschützt werden.

 

Tel.  040-713 57 57
Fax   040-713 57 59
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Öffnungszeiten:
Mo - Fr 9:00 - 13:00 und
Mo - Do 14:30 - 17:30 und
nach persönlicher Absprache

Adresse:
Möllner Landstr. 51
22113 Oststeinbek